|
Ab sofort können Verbraucher von der Schufa Auskunft über ihren Scorewert verlangen. Dieser Wert bestimmt die Einstufung der Kreditwürdigkeit. Man kann nun erfahren welche Daten zu dieser Bewertung geführt haben.
Banken, Leasingfirmen oder Kaufhäusern dient der Scorewert als Richtlinie. Verwendet werden z.B. das Zahlungsverhalten, Wohnumfeld, Familienstand, Alter, Automarke, Raten- kredite und viel mehr erstaunliche Umstände. Das aktuelle Datenschutzgesetz gibt den Verbrauchern das Recht von den Kreditinstituten die Gründe für Entscheidungen einzu- fordern.
Jeder kann sich einmal im Jahr kostenlos bei der Schufa über seinen persönlichen Score- wert informieren. Entweder postalisch oder unter www.meineschufa.de über den Button Schufa-Auskunft. Man erfährt auch woher die Daten stammen und an wen sie weiterge- geben wurden.
Und noch mehr: Wird ein Kredit benötigt, und werden verschiedene Angebote dazu ein- geholt, dürfen diese Umstände nicht mehr gemeldet werden. Gespeicherte Daten, die nicht der Wahrheit entsprechen, müssen auf Verlangen gelöscht werden oder dürfen bei der Berechnung des Scorwertes zumindest nicht mehr einfliessen. Es empfiehlt sich immer gegen fehlerhafte Daten vorzugehen.
Nicht hinterfragt werden kann die Formel die zum Scorewert führt. Das bleibt das Geheim- nis der Schufa.
Als erstes sollte man sich immer an die Schufa selbst wenden. Reagiert die Institution trotz eines berechtigten Einwandes nicht, wendet man sich an den zuständigen Daten- schutzbeauftragten, der auch berechtigt ist ein Ordnungsgeld zu verhängen. Die betref- fende Gesetzesnovelle ermöglicht nun auch eine Änderung über ein Gericht durchzu- setzen.
01.04.2010
Angaben ohne Gewähr.
|