Autofahrer, die von der Polizei
verdächtigt werden unter Alkohl-
enfluss zu stehen, müssen sich
eine Blutentnahme durch einen
approbierten Arzt gefallen lassen.
Ganz anders sieht es mit Übun-
gen aus, durch die der Polizist den Zustand des Fahrers prüfen will. wie Gehproben oder Balance-
üperprüfungen.
Solche Test sollten immer ver-
weigert werden, genauso wie auf
Befragungen höchstens “Keine
Angaben”  geantwortet werden
sollte. Zur Selbstbelastung ist
niemand verpflichtet. Ein Anwalt
sobald wie möglich ist dann aber
in jedem Fall ratsam.
Das meint  auch der Jurist Her- bert Engelmohr vom AvD.
                       
13.02. 10 Quelle dpd
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