|
Autofahrer, die von der Polizei verdächtigt werden unter Alkohl- enfluss zu stehen, müssen sich eine Blutentnahme durch einen approbierten Arzt gefallen lassen. Ganz anders sieht es mit Übun- gen aus, durch die der Polizist den Zustand des Fahrers prüfen will. wie Gehproben oder Balance- üperprüfungen. Solche Test sollten immer ver- weigert werden, genauso wie auf Befragungen höchstens “Keine Angaben” geantwortet werden sollte. Zur Selbstbelastung ist niemand verpflichtet. Ein Anwalt sobald wie möglich ist dann aber in jedem Fall ratsam. Das meint auch der Jurist Her- bert Engelmohr vom AvD. 13.02. 10 Quelle dpd Angaben ohne Gewähr.
|